Beitragsgesuche

 

Beitragsgesuche sind schriftlich an die GGB zu richten. Die für den Entscheid notwendigen Angaben sind vom Gesuchsteller vollständig beizulegen. Die Gesuche werden im Rahmen der nächsten Vorstandssitzung (4-5mal pro Jahr) geprüft. Der Gesuchsteller bekommt einen schriftlichen Entscheid.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Beiträge der GGB.